Skip to main content

Einen Hund adoptieren

Bewerbungsformular

Danke, dass Sie einem Tier ein neues Zuhause geben wollen!

Bitte füllen Sie diesen Auskunftsbogen EHRLICH und VOLLSTÄNDIG aus. Nach Durchsicht des Formulars werden wir schnellstmöglich einen Termin mit Ihnen für ein telefonisches Vorgespräch vereinbaren.

ADRESSE

WOHNUMFELD

PERSÖNLICHE ANGABEN

ANGABEN ZUR TIERHALTUNG

Im Fall von nachweisbar unwahren Angaben ist das Tier (wenn es zur Vermittlung kommt) bei Aufforderung sofort an den Verein 'Retter für Tiere e.V.' herauszugeben.

Hinweis

Die Daten werden vertraulich behandelt auch der Ausgang der Vorkontrolle - die Vorkontrolle bekommt aber den Auskunftsbogen mit, damit Sie die Daten hat. Die Vorkontrolle ist NEUTRAL! Der Interessent ist damit einverstanden, dass seine Daten an die zuständigen Rescuer und die Vorkontrolle weitergegeben werden.

1) Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist Retter für Tiere e.V. Der Verein wird die über die Selbstauskunft oder per E-Mail überlassenen personenbezogenen Daten mit Ausnahmen von Punkt 2, 3 und 4 nicht an Dritte weitergeben.

2) Der Verein darf erhobene personenbezogene Daten an die inländischen und ausländischen Partner - Tierheime bzw. -Tierschützer und -Pfleger weitergeben, soweit dies für das Auswahlverfahren erforderlich ist. Zudem ist der Verein befugt, nach geltenden Bestimmungen Auskunft gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu erteilen.

3) Der Verein ist außerdem dazu berechtigt, die Datenverarbeitung und Speicherung ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt in diesem Fall ausschließlich insoweit dies für die technische Abwicklung erforderlich ist und unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Übermittlung der Daten ist in diesem Fall auf den Zweck der technischen Zusammenarbeit beschränkt.

4) Im Einklang mit den jeweiligen Rechtsvorschriften nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 und § 15 BDSG werden personenbezogenen Daten im Falle einer Übernahme eines Tieres (Adoption), aufgrund der Rechtsvorschriften nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) und/oder § 5 und § 19 BinnenmarktTierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) ggf. an die zuständigen Veterinär- und/oder Überwachungsbehörden weitergegeben.